Baumfällung benötigt?
Baumfällungen sind oft notwendig, um die Verkehrssicherheit eines Baumes zu gewährleisten oder um Fläche für Baumaßnahmen zu gewinnen. Laut Bundesnaturschutzgesetz §39 sind Baumfällungen in der Vegetationsperiode zwischen dem 01. März und dem 30. September verboten, Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel. Für jegliche Fällungen von Bäumen, die gemäß der geltenden Baumschutzverordnung bzw. Baumschutzsatzung als Schutzgegenstand gelten, bedarf es trotzdem immer einer Baumfällgenehmigung.
Joris Baumpflege hat bei uns zwei Baumfällungen im Garten ausgeführt. Die Baumkletterer haben präzise gearbeitet und unseren Garten wieder sehr sauber verlassen. Das Stammholz wurde gespalten und gestapelt und die Äste abgefahren. Alles hat schnell und unkompliziert funktioniert!
R. Röhn (Kleinmachnow)
Ablauf bei einer Baumfällung
Sobald die bürokratischen Angelegenheiten geregelt sind, kommen unsere Baumpfleger ins Spiel. Bei einer kostenlosen Besichtigung begutachten sie den Zustand des Baumes und dessen Umfeld, um anschließend die beste Lösung und eine entsprechende Fälltechnik zu bestimmen. Hierbei gilt es vor allem umstehende Gebäude, angrenzenden Baum- und Pflanzenbestand, Zäune u.ä. zu schützen.
- 1.Besichtigung
- 2.Baumfällung
- 3.Entsorgung/ Holzverarbeitung
Bäume fällen ist eine äußerst gefährliche Aufgabe, die viel Erfahrung und Technik verlangt. Das Gewicht der Krone, der Fallwinkel des Baumes und äußere Einflüsse lassen sich bei der Baumfällung nur von einem Profi sicher und richtig einschätzen. Entscheiden Sie sich deshalb bitte unbedingt für einen professionellen Baumpfleger!
Serviceleistungen:
Baumfällung vom Fachmann? Joris Baumpflege ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Baumfällung und Seilklettertechnik rund um Potsdam. Nach einer kostenlosen Besichtigung machen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot; ob Rundum-Sorglos- oder Spar-Paket, bei uns stimmt das Preis-Leistungsverhältnis.
- Kostenlose Besichtigung
- Baumfällungen mittels Hebebühne
- Baumfällung mit Seilklettertechnik (Risikofällung auf engstem Raum)
- Entsorgung von Grünabfällen
- Aufsägen und Spalten von Stammholz zu Brennholz
- Ersatzpflanzungen
Häufig gestellte Fragen
mitsamt Wurzelteller kippen. In dieser Situation herrscht Gefahr im Verzug und die
Gefahr sollte so schnell wie möglich beseitigt werden. Eine Fällgenehmigung ist
in diesem Fall nicht nötig. Der Fall muss allerdings dokumentiert werden und
das Holz u.U. für kurze Zeit aufbewahrt werden.