Um Tiere und die Ökologie des Baumes und seiner Umgebung, sowie das Stadt-und Landschaftsbild zu schützen, hat fast jede Gemeinde eine eigene Baumschutzsatzung oder Gehölzschutzsatzung. Vor jeder Baumfällung, manchen Baumschnitt-Maßnahmen und auch für manche Arbeiten in der Baumpflege muss deshalb die Baumschutzsatzung gelesen und eine Baumfällgenehmigung eingeholt werden. Im Folgenden haben wir für Sie eine Reihe von Baumschutzsatzungen in Potsdam, Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming zusammengestellt.
Baumschutzsatzung der Stadt Potsdam
Baumschutzsatzung Stadt Potsdam
Baumschutzsatzungen für den Landkreis Potsdam Mittelmark
Grundsätzlich gilt die Verordnung des Landkreises Potsdam-Mittelmark zum Schutze der Bäume und Feldgehölze als geschützte Landschaftsbestandteile (Gehölzschutzverordnung Potsdam-Mittelmark – GehölzSchVO PM).
Ausnahmebereiche werden jedoch durch das Bundesnaturschutzgesetz und ggfs. in den kommunalen Baumschutzsatzungen geregelt. Als Ausnahmebereich gilt z.B. der Innenbereich einer Gemeinde oder der Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Mehr dazu finden Sie auf der Seite des Landkreises Potsdam-Mittelmark zum Thema Baumschutz.
Kommunale Baumschutzsatzungen im Landkreis Potsdam-Mittelmark:
- Baumschutzsatzung Gemeinde Beelitz OT Fichtenwalde
- Gehölzschutzsatzung Gemeinde Kleinmachnow
- Baumschutzsatzung Gemeinde Michendorf (OT Fresdorf, Langerwisch, Stücken, Wildenbruch, Wilhelmshorst)
- Baumschutzsatzung Gemeinde Nuthetal (OT Bergholz-Rehbrücke, Fahlhorst, Nudow, Philippsthal, Saarmund, Tremsdorf)
- Baumschutzsatzung Gemeinde Seddiner See (OT Kähnsdorf, Neuseddin, Seddin)
- Baumschutzsatzung Gemeinde Stahnsdorf (OT Güterfelde, Schenkenhorst,Sputendorf)
- Baumschutzsatzung Gemeinde Schwielowsee (OT Caputh, Ferch, Geltow)
- Baumschutzsatzung Stadt Teltow
- Baumschutzsatzung Stadt Treuenbrietzen
Baumschutzsatzungen für den Landkreis Teltow-Fläming
Grundsätzlich gilt die Baumschutzverordnung Teltow-Fläming (BaumSchVO TF). Ausnahmebereiche werden jedoch durch das Bundesnaturschutzgesetz und ggfs. in den kommunalen Baumschutzsatzungen geregelt.
Kommunale Baumschutzsatzungen im Landkreis Teltow-Fläming:
- Baumschutzsatzung Gemeinde Am Mellensee
- Baumschutzsatzung Stadt Baruth
- Baumschutzsatzung Gemeinde Blankenfelde-Mahlow (OT Blankenfelde, Dahlewitz, Groß Kienitz, Jühnsdorf, Mahlow)
- Baumschutzsatzung Gemeinde Niedergörsdorf (ab Seite 5)
- Baumschutzsatzung Gemeinde Rangsdorf (OT Rangsdorf, Groß Machnow, Klein Kienitz)
Für die Stadt Ludwigsfelde und ihre Ortsteile (Ahrensdorf, Genshagen, Gröben, Groß Schulzendorf, Jütchendorf, Kerzendorf, Löwenbruch, Mietgendorf, Schiaß, Siethen und Wietstock) gilt die Baumschutzverordnung Teltow-Fläming (BaumSchVO TF).
Beratung vor Baumfällungen bzw. Baumpflege- oder Baumschnitt-Maßnahmen
Haben Sie Fragen zu einer Baumfällung oder sind Sie sich nicht sicher, ob Ihre geplanten Baumpflege- oder Baumschnitt-Maßnahmen in den Geltungsbereich einer Baumschutzverordnung fallen? Wir stehen Ihnen jederzeit für eine kostenlose und unverbindliche Besichtigung zur Verfügung.